Konsularische Angelegenheiten:

Reisepass

Personalausweis

Nachbeurkundung von Standesamtlichen Erreignissen

Anträge zur Staatsangehörigkeit

Familienstandsbeglaubigung

Antrag auf Auszug aus dem Standesamtsregister

Niederlassung im Ausland (für Personen mit ungarischem Wohnsitz)

Meldung der ausländischen Andressenänderung (für Personen ohne ungarischen Wohnstiz)

Aufnahme ins Personenstands- und Wohnsitzregister von Ungarn

Führungszeugnis aus Ungarn

Beglaubigungen

Namesnänderung und Änderung des Ehenamens

Kundenportal-Konto (Zugang zu elektronischen Behördengängen)

 

I N F O R M A T I O N E N

zum Ablauf des Kundenverkehrs

 

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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir informieren Sie höflich darüber, dass Sie ab sofort Ihre konsularischen Angelegenheiten auch in unserem Konsularischen Büro in Nürnberg erledigen können. Die vorherige Terminvereinbarung läuft wie gewohnt über unser Terminvereinbarungssystem.

Mit freundlichen Grüssen
Generalkonsulat von Ungarn in München
Konsularische Abteilung

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Wir bitten unsere verehrten Kunden, die unten aufgeführten Informationen sorgfältig durchzulesen, bevor sie sich auf unserer Webseite zu den konsularischen Informationen weiter orientieren.

Auf unserem Generalkonsulat geschieht der Kundenverkehr auf Grundlage vorheriger Terminvereinbarung.

Die Abholung ausgestellter Dokumente (Reisepass, Personalausweis), sowie ausgestellter Auszüge aus dem Geburtenregister oder weiterer konsularischer Bescheinigungen (z. B. Personenstand etc.) kann jeden Montag zwischen 8:30 – 9:00 Uhr sowie zwischen 14:00 – 16:30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen.

In der Regel müssen die Angelegenheiten persönlich geregelt werden. Bestimmte Fälle können auch auf dem postalischen Weg erledigt werden (z. B. Einholen des Auszugs aus dem Standesamtsregister oder aus dem Personenstandsregister). Ausführliche Informationen hierzu befinden sich unter den jeweiligen konsularischen Angelegenheiten zugeordneten Informationen.

Sollten Sie dem Generalkonsulat auf postalischem Weg Unterlagen zukommen lassen, bitten wir Sie darum, stets begleitend einen Brief hinzuzufügen, in dem Sie Ihr Anliegen beschreiben und Ihre Telefonnummer sowie Email-Adresse angeben. Sofern Ihre Angelegenheit bereits in Bearbeitung ist, bitten wir Sie darum, uns auch Ihr Aktenzeichen (ügyiratszám) mitzuteilen.

 

Terminvereinbarung

Um persönliche Anliegen vorzutragen, muss in der Regel zuvor ein Termin vereinbart werden, welcher über das Portal zur Terminvereinbarung festgelegt werden kann.

Wir möchten Ihre geschätzte Aufmerksamkeit darauf lenken (wir möchten Sie darauf hinweisen), dass, aus Gründen der Vermeidung langer Wartelisten, ein Kunde pro Angelegenheit nur einen Termin vereinbaren kann.

 

Vorbereitung auf die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit finden sie am unteren Ende der Webseite unter den „Konsularischen Angelegenheiten”. Die zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit notwendigen Formulare können Sie von den zugehörigen Webseiten herunterladen.

Im Fall der gleichzeitigen Erledigung mehrerer Angelegenheiten bitten wir Sie darum, die Informationen zu jeder einzelnen Angelegenheit zu beachten (z. B. im Fall der Eintragung in das Standesamtsregister nach der Geburt eines Kindes müssen Sie sich auch zu der gleichzeitig erledigbaren Beantragung eines Passes sowie der Erklärung der Anerkennung der Vaterschaft sachkundig machen).

Wenn die Informationen, die auf der Webseite der konsularischen Dienstleistung sowie der eingefügten Links der entsprechenden Organe aufzufinden sind, keine eindeutige Aufklärung bieten, können Sie das Konsulat auch per Email mit Ihrer genauen Frage erreichen.  

Sofern möglich, bitten wir Sie darum, alle auf der Webseite befindlichen Formulare bereits im Voraus herunterzuladen und mit ausgefüllten Formularen zur Einreichung Ihres Gesuchs zu erscheinen. (Im Fall der Beantragung von Pass und Personalausweis gibt es keine Möglichkeit, das jeweilige Formular im Voraus auszufüllen.)

 

Konsularische Gebühren

Die im Lauf der Erledigung konsularischer Angelegenheiten entstehenden Gebühren können vor Ort mit deuscher EC-Karte, oder nachträglich per Überweisung getilgt werden. Die Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.

 

Standesamtsregister-Angelegenheiten betreffende Informationen

Ungarische Staatsangehörige betreffende, im Ausland erfolgte Standesamtsereignisse – Geburt, Eheschliessung, Ehescheidung, Todesfall – müssen auch in Ungarn ins Standesamtsregister eingetragen werden. Des Weiteren möchten wir Ihre geschätzte Aufmerksamkeit darauf lenken (wir möchten Sie darauf hinweisen), dass Sie auch mit einem durch ein ausländisches Amt ausgestellten, sog. „internationalen” Auszug aus dem Standesamtsregister eine Eintragung eines im Ausland erfolgten Standesamtsereignisses (Geburt, Eheschliessung, Ehescheidung, Todesfall) in das Standesamtsregister in Ungarn vornehmen lassen müssen.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zur Eintragung ins Standesamtsregister die Vorlage des ausländische Originaldokuments (Auszug aus dem Geburts- oder Eheregister, Original der Anerkennung der Vaterschaft, mit rechtskräftigem Beschluss versehenes Scheidungsurteil) notwendig ist.

Ausserdem kann der Antrag auf Aufnahme des ausländischen Standesamtsereignisses in das heimische Standesamtsregister auch beim Standesbeamten der nach ungarischer Wohnanschrift zuständigen ungarischen Stadtverwaltung eingereicht werden.

Der deutsche Auszug aus dem Standesamtsregister muss nicht mit einer weiteren Beglaubigung oder Apostille versehen werden. Sofern Sie das Standesamtsereignis im Verlauf des Verfahrens durch einen von einem anderen Staat ausgestellten Auszug aus dem Standesamtsregister ausweisen, muss dieser mit entsprechender Beglaubigung (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) versehen werden.

In Bezug auf jene Staaten, die am in Haag unterschriebenen Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden der Legalisation (des Weiteren: Apostille-Abkommen) teilnehmen, versehen diese die Dokumente mit einer Apostille-Beglaubigung (Die ausführliche, laufend aktualisierte Liste der am Abkommen teilnehmenden Staaten ist auf folgender Seite zu finden: www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.status&cid=41). Im Hinblick auf jene Staaten, die dem Apostille-Abkommen nicht beigetreten sind, muss das Dokument mit diplomatischer Beglaubigung versehen werden.

 

Der Ablauf der Bearbeitung der Konsularischen Angelegenheit

Wir empfangen die Kunden auf Grundlage der Terminvereinbarung. Laut Terminvereinbarung kann jene Angelegenheit bearbeitet werden, für die der Termin vereinbart wurde.

Sofern Sie im Lauf der Vorbereitung auf die Abwicklung Ihrer Konsularischen Angelegenheit in Bezug auf den Typ Ihrer Angelegenheit verunsichert werden, können Sie beim Konsulat schriftlich erfragen, welcher Ablauf speziell bei Ihrer Konsularischen Angelegenheit notwendig ist. Sofern nämlich der eingereichte Antrag unvollständig ist, erhält die Kunden eine Aufforderung zur Mängelbehebung, bis zu deren Ausführung die Bearbeitung der Angelegenheit nicht beginnt.

Achtung: Unvollständige Anträge können nicht aufgenommen werden und es muss ein neuer Termin vereinbart werden.

Die Entrichtung der während der Leistungserstellung fälligen Gebühr ist Voraussetzung für die Abwicklung der Konsularischen Angelegenheit. Die Abwicklung der Konsularischen Angelegenheit läuft nur dann an, wenn der Kunde die gesetzlich vorgeschriebene konsularische Gebühr beglichen hat.

Auch auf diesem Wege möchten wir unsere Kunden darauf aufmerksam machen, dass es in unserem Wartezimmer keine Möglichkeit zur Benutzung von Toilettenräumen gibt. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

 

Nach (im Anschluss an die/Anschliessend an die) Bearbeitung der Konsularischen Angelegenheit

Das Generalkonsulat kann über den Stand der Bearbeitung Konsularischer Angelegenheiten  in Ungarn keine Auskunft erteilen. Sofern Sie sich erkundigen möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige ungarische Organ/Amt (www.magyarorszag.hu).

Abhängig von der Art der Konsularischen Angelegenheit (vom Fall) erhält die Kunden über den Abschluss des Verfahrens telefonisch, per Email oder auf postalischem Weg bescheid. Die Zustellungen erfolgen per Post oder im Rahmen persönlicher Übernahme. Anforderungen zur Art der Zustellung müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestimmt werden, bzw. im Fall eines postalisch eingereichten Antrags in einem Begleitbrief bestimmt (spezifiziert) werden.

 

Konktakt(pflege) mit dem Generalkonsulat, Rückmeldung

Im Hinblick auf unsere überlasteten Telefonleitungen bitten wir Sie, uns in erster Linie eine Email zu senden. Wegen der aussergewöhnlich hohen Belastung der Mitarbeiter des Konsulats können wir auf Emails nicht sofort antworten. Wir bitten Sie um Ihre verständnisvolle Geduld und bemühen uns, unseren geschätzten Kunden so schnell wie möglich zu antworten.  

 

Konsularische Zuständigkeitsbereiche

Sofern Sie sich aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland melden, empfehlen wir Ihnen, sich im Interesse Ihrer Konsularischen Angelegenheit mit dem Generalkonsulat Ungarn - Stuttgart in Verbindung zu setzen:

70178 Stuttgart, Christophstrasse 7.

Tel.: +49 711 5532 6921

https://stuttgart.mfa.gov.hu/

 

Sofern Sie sich aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen oder Hessen melden, empfehlen wir Ihnen, sich im Interesse Ihrer Konsularischen Angelegenheit mit dem Generalkonsulat Ungarn - Düsseldorf in Verbindung zu setzen:

40215 Düsseldorf, Adersstrasse 12-14. 

Tel.: +49 211 302 169-0

Fax +49 211 302 169-1

https://dusseldorf.mfa.gov.hu/

 

Sofern Sie sich aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Schleswig-Holstein melden, empfehlen wir Ihnen, sich im Interesse Ihrer Konsularischen Angelegenheit mit der konsularischen Abteilung der Botschaft von Ungarn Berlin in Verbindung zu setzen:

10117 Berlin, Unter den Linden 76.

Tel.: +49 30 203 10-0

Fax: +49 30 229 1314 // +49 30 203 10105

https://berlin.mfa.gov.hu/

 

Wir halten es für wichtig, dass der Service für unsere Kunden auf hohem fachlichem Niveau, auf höfliche Weise geschieht. Hierzu ist uns Ihre Meinung wichtig, daher bitten wir Sie darum, uns an die Email-Adresse des Konsulats zu schreiben (konsulat-muenchen@mfa.gov.hu ), sofern Sie Beobachtungen oder eine Meinung zum Ablauf der Betreuung äussern möchten. Wir freuen uns auch über Rückmeldungen zufriedener Kunden.

 

Wir danken Ihnen, dass Sie unsere Informationen durchgelesen haben.